Vor 15 Jahren trat die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland in Kraft, also die Verpflichtung zur Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderung. Und was ist seitdem passiert?
Vor 15 Jahren trat die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland in Kraft, also die Verpflichtung zur Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderung. Und was ist seitdem passiert?
In Artikel 1 der UN-Behindertenrechtskonvention heißt es unter anderem:
Zweck dieses Übereinkommens ist es, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten.“
Davon sind wir allerdings noch weit entfernt, mahnt Christina Marx von der Aktion Mensch: „Menschen mit Behinderung werden in nahezu allen Lebensbereichen benachteiligt. Dazu kommt noch ein eklatanter Mangel an Barrierefreiheit und das muss sich dringend ändern.“
Erst letzten Sommer wurde der Stand der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention zum zweiten Mal vom UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderung geprüft – mit einer Rüge für Deutschland, wie Christina Marx ausführt: „Kritisiert wird Deutschland beispielsweise für die Sonderstrukturen im Bereich der Bildung: 70 Prozent aller Förderschülerinnen und -schüler verlassen die Schule ohne einen anerkannten Abschluss. Das macht ihnen den Einstieg in Ausbildung und Beruf fast unmöglich. Dabei hat jedes Kind ein Recht auf inklusive Bildung.“
Die Aktion Mensch setzt sich mit ihrer aktuellen Kampagne #VielVor dafür ein, dass alle Menschen die Möglichkeit haben, ihre Ziele zu erreichen und selbstbestimmt zu leben. Zusammen mit ihren Lotterieteilnehmerinnen und -teilnehmern unterstützt die Aktion Mensch daher Menschen, die viel vorhaben, zum Beispiel durch die Förderung von rund 8.500 sozialen Projekten im Jahr.
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