Was sich erstmal nach viel Aufwand und Kosten anhört, wird nun durch eine neue Förderung der KfW vereinfacht. Auf Grundlage des sogenannten Gebäudeenergiegesetzes, was landläufig auch als „Heizungsgesetz“ bekannt ist, können Privatleute ab sofort Förderanträge einreichen. Markus Ruckdeschel von der Energieagentur Oberfranken:
„Der Umstieg auf erneuerbare Energien muss erfolgen im Wärmesektor. Wir kommen darum nicht herum. Das heißt, es stellt sich nicht zuallererst die Frage nach der – ich sag´s mal in Anführungszeichen – Wirtschaftlichkeit, sondern: wie krieg ich diesen Umstieg auf erneuerbare relativ kostengünstig hin. Und da muss man sagen, steht der Bund jetzt wirklich parat mit Zuschüssen bis zu 70%. Und das macht die Investition dann doch um einiges erträglicher.“
Auch die Verfügbarkeit von modernen Heizanlagen, wie beispielsweise Wärmepumpen ist derzeit sehr gut, so Ruckdeschel weiter. Durch den lange andauernden Förderstop in der Vergangenheit und der geringen Investitionsbereitschaft wegen der aktuellen Weltlage sind bei den Herstellern die Lager recht gut gefüllt. Trotzdem sollte vor einer zu schnellen Beantragung von Fördergeldern der Dienst eines Energieberaters in Anspruch genommen werden. Dieser kann vor Ort an der jeweiligen Immobilie beurteilen, für welche Art von Heizungstausch ein Umbau Sinn macht. Die Energieberater sind entweder über die Landratsämter oder die Energieagentur Oberfranken erreichbar.