Am Oberlandesgericht Bamberg ist heute ein Teilurteil im Fall um einen vermeintlichen Impfschaden gefallen. Der Corona-Impfstoffhersteller Astrazeneca muss demnach Auskunft erteilen über die Wirkungen und Nebenwirkungen seines Impfstoffs. Was bedeutet dieses Teilurteil?
Das Verfahren über Schadensersatz und Schmerzensgeld läuft weiter. Sobald die Informationen von Astrazeneca vorliegen, wird der Senat sie sichten und entscheiden, wie der Prozess fortgesetzt wird. Das könnte ein paar Monate dauern. Die Klägerseite ist mit dem Teilurteil zufrieden, so der Anwalt Volker Löschner, weil die Klägerin recht bekommen habe.
Das ermögliche, dass für einen Schadensersatzprozess ein Gutachten erstellt werden kann.
Bis ein solches Gutachten fertig ist, könnte es aber bis zu 3 Jahre dauern. Die Vertreter von Astrazeneca waren nicht anwesend.