Das Oberlandesgericht Bamberg hat sich heute weiter mit dem Fall um eine vermeintliche Impfnebenwirkung bei einer 33-jährigen Frau aus Hof beschäftigt. Sie hatte gegen den Impfstoffhersteller Astrazeneca geklagt. Der Senat will nun durch ein mögliches Teilurteil entscheiden, ob die Frau überhaupt Anspruch auf Auskunft über Details zur Impfung hat. Das teilt ein Gerichtssprecher aktuell mit. Am 18. März ist der nächste Termin in diesem Prozess angesetzt. Da soll die Entscheidung über die Auskunft verkündet werden. Das ist ein Zwischenschritt und noch kein Urteil über einen möglichen Schadensersatz.