Kunden können zu Unrecht gezahlte Bankgebühren auch über die dreijährige Verjährungsfrist hinaus zurückfordern. Das hat der Bundesgerichtshof jetzt entschieden. Was müssen die Verbraucher hier in der Region Bamberg-Forchheim beachten?
Verbraucher können vor allem dann Gebühren zurückfordern, wenn sie unzulässige Zustimmungsfiktionsklauseln genutzt wurden, mit denen Gebührenerhöhungen stillschweigend akzeptiert wurden. Der Bundesgerichtshof hat diese Klauseln für unwirksam erklärt. Verbraucher können aktiv werden und ihre Ansprüche geltend machen, indem sie Widerspruch einlegen und die Rückzahlung direkt bei der Bank anfordern.