Die umstrittene bayerische Wolfsverordnung ist erneut ein Fall für die Justiz. Der Bund Naturschutz (BN) hat seine Klage beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof nach eigenen Angaben nun eingereicht. «Da die Verordnung von der Staatsregierung im exakt gleichen Wortlaut erneut erlassen wurde, hatten wir gar keine andere Möglichkeit, als erneut zu klagen», sagte BN-Wolfsexperte Uwe Friedel der Deutschen Presse-Agentur.
Mitte Juli hatte das Gericht die Verordnung gekippt, weil sie einen Formfehler im Gesetzgebungsverfahren erkannt hatte. Die Staatsregierung hatte auf die Beteiligung von anerkannten Naturschutzverbänden verzichtet, hätte diese aber zu Wort kommen lassen müssen. Seit Mitte Oktober ist die Verordnung nun bereits wieder in Kraft – inhaltsgleich.
Da es sich bei der erneuten Klage nicht um einen Eilantrag handelt, bleibt die Verordnung vorerst weiterhin in Kraft. Der BN setzt große Hoffnungen in die Klage: «Nun wird das Gericht die Verordnung auch inhaltlich prüfen und ein entsprechendes Urteil fällen. Die Verordnung verstößt in mehreren Punkten ganz klar gegen nationales und internationales Naturschutzrecht», so Friedel.
Die sich inzwischen abzeichnende Herabsetzung des Schutzstatus des Wolfes auf EU-Ebene wird nach Ansicht des BN keine Rolle für die Verhandlung spielen. «Wir sind uns recht sicher, dass wir die Klage erneut gewinnen werden. Vielleicht findet die Staatsregierung danach zu einer rechtskonformen und faktenbasierten Wolfspolitik zurück», betonte Friedel.
Aus Sicht des BN strotzt die Wolfsverordnung nur so von rechtswidrigen Regelungen. So sei es beispielsweise nicht haltbar, dass ein Wolf, der sich auf 200 Meter an Gebäude annähere, für Menschen eine Gefahr darstelle. Auch bei der Definition der Gebiete, die nicht durch Zäune oder andere Hilfsmittel schützbar seien, sei die Staatsregierung weit über das Ziel hinausgeschossen. Diese Beurteilung müsse objektiven und nachvollziehbaren Kriterien folgen und sei kein Wunschkonzert, um die Meinung der Staatsregierung durchzusetzen.
Die bayerische Wolfsverordnung ist nicht nur bei Tier- und Naturschützern umstritten: Auch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags war bereits zu dem Ergebnis gekommen, dass sie nicht mit dem geltenden Bundes- und EU-Recht vereinbar sei.
Quelle: dpa