Das Landgericht Würzburg hat den Geschäftsführer des Freizeitparks Geiselwind zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten verurteilt – ausgesetzt zur Bewährung. Der Angeklagte hat zugegeben, den Staat um mehrere Hunderttausend Euro gebracht zu haben. Der 39-Jährige hat laut Anklage während der Corona-Pandemie Kurzarbeitergeld beantragt und erhalten, obwohl die Mitarbeiter größtenteils weiter Vollzeit arbeiteten. Außerdem wurde vorgeworfen, zwischen 2017 und 2019 bei mehreren Mitarbeitern ein geringeres Gehalt gemeldet zu haben, als tatsächlich gezahlt wurde. Dadurch fielen Behördenangaben zufolge unter anderem geringere Sozialabgaben an.