Im Fall einer getöteten 18-Jährigen in Bindlach sitzt ein 19-Jähriger seit Samstag in Untersuchungshaft. Jetzt haben Polizei und Staatsanwaltschaft erste Ermittlungsergebnisse bekanntgegeben. Am Freitagabend soll der 19-Jährige die 18-Jährige in einem Einfamilienhaus in Bindlach getötet haben. Der junge Mann hat anschließend selbst die Polizei gerufen, die ihn vor Ort festgenommen hat. Bei der Tatwaffe hat es sich um ein Messer gehandelt. Ob die Schnitt- und Stichverletzungen auch die Todesursache waren, soll eine Obduktion klären. Die Ermittler gehen davon aus, dass Opfer und Täter sich kannten. Was Tatmotiv und weitere Einzelheiten angeht, darüber hält die Polizei sich weiterhin bedeckt. Die Ermittlungen gegen den 19-Jährigen dauern an.
Hier die Meldung von Polizei und Staatsanwaltschaft:
BINDLACH, LKR. BAYREUTH. Im Fall der getöteten 18-Jährigen in Bindlach liegen erste Ermittlungsergebnisse der Kriminalpolizei Bayreuth und der Staatsanwaltschaft Bayreuth vor.
Ein 19-jähriger Tatverdächtiger soll die 18-Jährige am späten Freitagabend, 24. Mai 2024, in einem Einfamilienhaus in Bindlach gewaltsam getötet haben. Nachdem sich der 19-Jährige anschließend selbst über Notruf bei der Integrierten Leitstelle Bayreuth / Kulmbach gemeldet hatte, nahmen ihn Polizeibeamte kurze Zeit später am Tatort vorläufig fest. Daraufhin haben Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft Bayreuth die Ermittlungen zum Tötungsdelikt aufgenommen. Am Samstagnachmittag erließ ein Richter auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bayreuth wegen des Verdachts des Totschlags Untersuchungshaftbefehl gegen den 19-Jährigen.
Nach bisherigen Erkenntnissen waren sich die 18-Jährige und der 19-Jährige schon vor der Tat bekannt. Zur Klärung der genauen Todesursache ordnete die Staatsanwaltschaft die Durchführung einer rechtsmedizinischen Untersuchung an. Erste Ergebnisse deuten darauf hin, dass der Tatverdächtige seinem Opfer mit einem Messer todesursächliche Schnitt- und Stichverletzungen zugefügt haben soll. Das Motiv und weitere Einzelheiten sind nach wie vor Gegenstand der Ermittlungen.