Bundeswehr

Ex-Soldaten wegen Misshandlung eines Kameraden verurteilt

24. Oktober 2024 , 12:23 Uhr

Sie wollten ihrem Kameraden eine Lektion erteilen und landeten dafür selbst vor Gericht: Das Amtsgericht Laufen hat gegen zwei frühere Bundeswehrsoldaten verhandelt - und schnell geurteilt.

Eigentlich, so sagt die Staatsanwältin, gehe es bei der Bundeswehr doch um den Zusammenhalt und darum, «füreinander einzustehen». «Nur gemeinsam funktioniert das bei der Bundeswehr.» Doch in dem Prozess gegen zwei Ex-Soldaten vor dem Amtsgericht im oberbayerischen Laufen hieß es nicht «alle für einen» – sondern «alle gegen einen». Das Gericht verurteilte die beiden frühere Bundeswehrsoldaten wegen Misshandlung eines Kameraden in einer Kaserne in Bad Reichenhall. Die beiden 20 und 21 Jahre alten Männer wurden der gefährlichen Körperverletzung und Freiheitsberaubung schuldig gesprochen. 

Die jungen Männer, die nach dem Vorfall im Januar dieses Jahres inzwischen unehrenhaft aus der Bundeswehr entlassen wurden, hatten zugegeben, ihren Kameraden nachts aus dem Bett gezogen, ihn mit Panzertape gefesselt und umwickelt und dann in eine Dusche getragen zu haben. 

Der Plan: «eine Lektion erteilen»

Dort wurde er laut Anklage mit einem Sandsack über dem Kopf liegen gelassen, während das Wasser lief. Sie hätten ihm «eine Lektion erteilen» wollen, weil der Gefreite die Bundeswehr verlassen wollte, räumten die beiden Männer ein. 

Vorher sei viel Bier, Wodka, Birnen- und Kräuterschnaps getrunken worden, weil Mittwoch gewesen sei, «Bergfest» – und bei dem Übergriff auf den Kameraden seien die beiden Täter nicht allein gewesen. Die Verteidigerin sprach von einem «gruppendynamischen Verhalten» – die beiden Männer gaben an, zu neunt oder sogar zu elft gewesen zu sein. 

Die Idee zur «Lektion» habe ein anderer Soldat gehabt, jemand anders habe ihrem Opfer dann den Sandsack übergestülpt. «Insgesamt waren wir so um die neun Leute, die mit in die Bude rein sind», sagt einer der beiden Angeklagten. «Jemand hat dann den Sandsack aufgesetzt.» Weitere Anklagen in dem Fall gab es nach Angaben der Staatsanwaltschaft aber nicht. 

Soldat hatte Tat gefilmt und Video verschickt

Die Tat war ans Licht gekommen, weil ein Soldat aus der Gruppe sie gefilmt hatte und das Video davon verschickt wurde. Die Mutter eines anderen Soldaten und ein Stabsarzt schlugen dann bei der Kompanie Alarm.

Das Gericht urteilte nach Jugendstrafrecht gegen die beiden zur Tatzeit Heranwachsenden, die inzwischen Ausbildungen außerhalb der Bundeswehr absolvieren. Es wurden Geldauflagen in Höhe von 800 beziehungsweise 1.000 Euro verhängt. Das hatte auch die Staatsanwaltschaft gefordert. 

«Ich nehme das beiden wirklich ab, dass sie einsichtig und reuig sind», sagte der Richter. «Ich verstehe bis heute nicht, warum ich mich dazu haben hinreißen lassen», hatte der Ältere der beiden Angeklagten gesagt und in einem Brief an sein Opfer geschrieben, er könne heute nicht mehr nachvollziehen, «dass ich das damals für eine scherzhafte Aktion gehalten habe». 

Weil sowohl die Angeklagten als auch die Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel verzichteten, wurde das Urteil noch im Gerichtsaal rechtskräftig.  

«Sie haben den Kameraden gedemütigt.»

Langfristige körperliche Folgen hatte die Tat für das Opfer nicht, wie der Richter am Ende der nur rund anderthalbstündigen Verhandlung sagte – wohl aber seelische: «Wir haben zwar keine körperlichen Schmerzen, wir haben aber tatsächlich einen psychischen Schaden. Diese Demütigung, die hängt ihm schon auch hinterher.» Die Staatsanwältin sagte in ihrem Schlussplädoyer: «Sie haben den Kameraden gedemütigt und das ist meines Erachtens hier nicht entschuldbar.»

Wie oft es vorkommt, dass Bundeswehr-Soldaten wegen Übergriffen auf Kameraden in Deutschland vor Gericht stehen, wird nach Angaben des Bundesverteidigungsministeriums dort nicht erfasst. «Strafrechtliche Verfahren werden durch die zivilen Ermittlungsbehörden und die ordentliche Gerichte geführt», sagt eine Ministeriumssprecherin. «Ich bitte daher um Verständnis, dass wir hierzu keine Aussage treffen können.»

Quelle: dpa

 

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