Geldautomatensprenger - alle Urteile rechtskräftig

18. Dezember 2024 , 10:56 Uhr

Der Prozess gegen Geldautomatensprenger vor dem Landgericht Bamberg hatte deutschlandweit für Aufsehen gesorgt – weil insgesamt 17 Angeklagte einer niederländischen Bande vor Gericht standen, musste der Prozess in der John-F-Kennedy-Halle durchgeführt werden. Danach gab es auch Einzelverfahren. Jetzt teilt die Staatsanwaltschaft Bamberg mit: alle Urteile des Landgerichts Bamberg sind rechtskräftig. Die Angeklagten wurden teilweise zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Die Verantwortlichen sehen die rechtskräftigen Verurteilungen als bedeutenden Schlag gegen die gesamte „Szene“ der Geldautomatensprenger in den Niederlanden – jetzt geht es in gesonderten Verfahren nur noch darum, die Verurteilten in die Heimat zurückzubringen.

 

 

Hier der Bericht der Staatsanwaltschaft Bamberg:

Geldautomatensprengungen – Urteile des Landgerichts Bamberg rechtskräftig
Bamberg, 18.12.2024.

Die Urteile des Landgerichts Bamberg in den Verfahren 2110 Js 13375/22 und 2110 Js
24108/23, die seit Juli 2024 im Zusammenhang mit mehreren Fällen der
Geldautomatensprengungen in Bayern, Baden-Württemberg und im übrigen Bundesgebiet
verkündet wurden, sind zwischenzeitlich rechtskräftig geworden.
Bereits am 24.07.2024 erging Urteil des Landgerichts Bamberg im Verfahren 2110 Js
13375/22 gegen 15 der Angeklagten, die zu Freiheitsstrafen zwischen 1 Jahr und 9 Monaten
und 5 Jahren und 11 Monaten verurteilt wurden. In zwei Fällen wurden die Freiheitsstrafen zur
Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist seit 01.08.2024 rechtskräftig.
Das Verfahren gegen einen der 16 Angeklagten aus dem Verfahren 2110 Js 13375/22 war
abgetrennt worden. Dieser Angeklagte wurde mit Urteil des Landgerichts Bamberg vom
14.10.2024 zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren verurteilt. Das Urteil ist seit 28.11.2024
rechtskräftig.

In einem weiteren Verfahren (Az. 2110 Js 24108/23) erfolgte eine gesonderte Anklage gegen
ein Mitglied der Bande der „Geldautomatensprenger“. Das Urteil des Landgerichts Bamberg
vom 25.11.2024, mit welchem der weitere Angeklagte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4
Jahren verurteilt wurde, ist seit 03.12.2024 rechtskräftig.

Damit sind zwischenzeitlich alle 17 Angeklagte aus dem Großverfahren rechtskräftig verurteilt.
Die Verfahren zur Rücküberstellung sämtlicher Verurteilter sind eingeleitet worden und dauern
derzeit noch an.

Die Staatsanwaltschaft Bamberg erachtet die nunmehr rechtskräftigen Verurteilungen der
Angeklagten zu teils mehrjährigen Freiheitsstrafen als großen Erfolg und eine Bestätigung der
guten Ermittlungsarbeit der Staatsanwaltschaft Bamberg in Zusammenarbeit mit den
Landeskriminalämtern Bayern und Baden-Württemberg, Eurojust und den niederländischen
Ermittlungsbehörden.

Das Ermittlungsverfahren und die rechtskräftigen Verurteilungen sind als bedeutender Schlag
gegen die gesamte „Szene“ der Geldautomatensprenger in den Niederlanden und als ein
wichtiger Erfolg im Kampf gegen die organisierte Kriminalität anzusehen.

Alexander Baum
Staatsanwaltschaft Bamberg
Pressestelle
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