Kriegskritik

Gericht in Moskau verurteilt Kriegsgegnerin zu Straflager

14. November 2024 , 15:57 Uhr

Russen, die Moskaus Angriffskrieg gegen die Ukraine in sozialen Netzwerken kritisieren, riskieren hohe Haftstrafen. Diesmal hat es eine Theaterregisseurin getroffen.

Weil sie den Krieg von Kremlchef Wladimir Putin gegen die Ukraine in einem sozialen Netzwerk kritisierte, hat ein Militärgericht in Moskau eine Theaterregisseurin zu acht Jahren Straflager verurteilt. Die 43-Jährige, die Mutter von zwei Kindern und gesundheitlich angeschlagen ist, wurde nach Berichten russischer Medien im Gerichtssaal festgenommen, nachdem sie bisher gegen Auflagen auf freiem Fuß gewesen war. Das Urteil erging demnach, weil die Kriegsgegnerin «falsche Informationen» über die russische Armee verbreitet und so die Streitkräfte nach dem Überfall auf die Ukraine diskreditiert haben soll.

Die Frau hatte laut Urteil im sozialen Netzwerk VKontakte, dem russischen Facebook-Pendant, geschrieben: «Eure beschissenen Streitkräfte haben schon die halbe Ukraine zusammen mit Frauen, Kindern und anderer friedlicher Bevölkerung zerrissen und Menschen geschlachtet.» Verantwortlich gemacht wurde sie demnach auch für Kommentare unter ihren Einträgen, in denen Kremlchef Wladimir Putin Kriegsverbrechen vorgeworfen wurden und zu seiner Ermordung aufgerufen wurde.

Richter Andrej Puschnikow blieb den Berichten zufolge hinter dem Antrag der Staatsanwaltschaft zurück, die auf zehn Jahre Straflager plädiert hatte. Zitiert worden seien vor Gericht Aussagen der 43-Jährigen, nach denen sie erklärte, sie habe sich aus Erschütterung über die Toten in dem Krieg so geäußert, berichtete das kremlkritische Portal «Mediazona». Demnach sagte sie später auch aus, dass sie die russischen Streitkräfte grundsätzlich respektiere und nicht zur Tötung Putins aufgerufen habe. 

Russland hatte seinen Angriffskrieg gegen die Ukraine am 24. Februar 2022 begonnen. Dutzende russische Kriegsgegner sind seither zu Haftstrafen verurteilt worden. Sie gelten als politische Gefangene.

Quelle: dpa

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