Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat heute eine Klage der Vertreter des Bürgerbegehrens «Klimaentscheid Bayreuth» abgewiesen, weil es deren Fragestellung als nicht bestimmt genug ansieht, wie ein Sprecher des Gerichts am Abend mitteilte. Aus dem gleichen Grund hatte bereits die Stadt Bayreuth die angestrebte Abstimmung über kommunale Klimaschutzmaßnahmen im Juli 2022 abgelehnt. Dagegen hatten die Vertreter geklagt.
Diese Fragestellung des Bürgerbegehrens lautet: «Sind Sie dafür, dass die Stadt Bayreuth die Verwaltung beauftragt, innerhalb von einem Jahr nach Erfolg des Bürgerentscheids, einen konkreten und verbindlichen Maßnahmenplan zu erstellen, mit dem eine echte Klimaneutralität bis 2030 erreicht wird?» Zudem sollten die Bürgerinnen und Bürger entscheiden, ob der Maßnahmenplan diskutiert und umgesetzt werden soll.
Wie der Sprecher erläuterte, ist nach Ansicht des Gerichts allein durch die Fragestellung unklar, was mit «echter Klimaneutralität bis 2030» gemeint sei. Auch aus einem Zusatz zur Fragestellung gehe das nicht klar hervor. Die Richter am Verwaltungsgericht wiesen die Klage deshalb ab. Die Kläger können innerhalb eines Monats nach Zustellung der Entscheidung einen Antrag auf Zulassung der Berufung zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof stellen.
Vor der Verhandlung hatten Unterstützer des Bürgerbegehrens vor dem Gerichtsgebäude in Bayreuth protestiert.