Die Industrie und Handelskammer Oberfranken gibt darauf eine Antwort. Und die lautet ganz klar: „Nein! Ein generelles Hitzefrei am Arbeitsplatz gibt es nicht.“ Aber – und das ist der entscheidende Punkt, in der Arbeitsstättenverordnung steht, dass in Büroräumen eine erträgliche Raumtemperatur herrschen muss. Konkret bedeutet das, dass es nicht über 26 Grad haben sollte. Über 30 Grad sollten Arbeitgeber reagieren: zum Beispiel indem sie Ventilatoren aufstellen oder den Mitarbeitern erlauben, früher anzufangen, wenn es noch kühler ist.