Das Landgericht Bamberg hat einen Jäger zu einer achtmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Er hat einen freilaufenden Hund ohne triftigen Grund erschossen hat. Die Berufungskammer verurteilte den 78-Jährigen wegen quälerischer Misshandlung von Wirbeltieren, Töten von Wirbeltieren und Sachbeschädigung. Das Urteil ist nach Gerichtsangaben noch nicht rechtskräftig. Revision sei zum Bayerischen Obersten Landesgericht möglich.
Das Amtsgericht Haßfurt hatte den Jäger im November 2023 zu 140 Tagessätzen zu je 40 Euro verurteilt – wegen Vergehens nach dem Tierschutzgesetz. Verteidigung und Staatsanwaltschaft waren in Berufung gegangen.