Weihnachtsbaum ist nicht gleich Weihnachtsbaum: Sechs verschiedene Steuersätze sind möglich, wenn es um den Christbaumkauf geht. Dabei können zwischen 0 und 19 Prozent Umsatzsteuer fällig werden. Die IHK für Oberfranken Bayreuth fordert steuerliche Vereinfachungen – nicht nur für Weihnachtsbäume.
Für künstliche Weihnachtsbäume gelte ein Steuersatz von 19 Prozent, heißt es von der Kammer. Stammt der Baum dagegen aus einer Weihnachtsbaumzucht und wird von einem Landwirt, der sich für die Pauschalisierung der Vorsteuer entschieden hat, aus einer Sonderkultur verkauft, wird ein Steuersatz von 9 Prozent fällig. Das Fazit der IHK für Oberfranken Bayreuth: Dieses Beispiel zeigt mehr als deutlich, dass unsere Unternehmen nichts mehr brauchen als bürokratische Entlastungen.