Bundesverfassungsgericht

Söder will keine Polizeikosten an Fußball-Clubs weitergeben

14. Januar 2025 , 15:05 Uhr

Nach der Entscheidung über die Polizeikosten im Profifußball könnten in manchen Bundesländern auf die Vereine finanzielle Herausforderungen zukommen. In Bayern gibt der Regierungschef die Linie vor.

Trotz des klaren Urteils des Bundesverfassungsgerichts will der Freistaat Bayern laut Ministerpräsident Markus Söder die Fußballvereine nicht für die Kosten von Polizeieinsätzen zur Kasse bitten. «Wir sind da sehr zurückhaltend. Aber wir wollen mit den Vereinen auf jeden Fall einmal ein vernünftiges Gespräch führen. Aber wir werden da keinen Zwang machen», sagte der CSU-Chef am Rande der Klausur der CSU-Fraktion in Kloster Banz. Insbesondere viele Vereine aus der zweiten und dritten Liga würden sich mit einer Kostenbeteiligung «sehr schwer tun».

Karlsruhe bestätigt Bremer Weitergabe von Polizeikosten 

Die Deutsche Fußball Liga (DFL) war im Streit um eine Beteiligung der Dachorganisation an den Polizeikosten für Hochrisikospiele am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gescheitert. Ihre Verfassungsbeschwerde gegen eine entsprechende Regelung aus Bremen blieb ohne Erfolg, wie der Erste Senat in Karlsruhe verkündete. (Az. 1 BvR 548/22).

Daraufhin hatte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) umgehend angekündigt, mit den Profifußball-Vereinen im Freistaat das Gespräch suchen zu wollen. Im Gegensatz zu Söder vermied er es aber, vorab eine Entscheidung zu verkünden. «Einige Länder plädieren für ein bundeseinheitliches Verfahren. Auch das müssen wir in Erwägung ziehen. Wir werden die bayerischen Vereine der Bundesliga, 2. Bundesliga und 3. Liga zu einem Gespräch über die Konsequenzen des Urteils einladen», sagte Herrmann der dpa. 

Polizeigewerkschaft kritisiert Polizeieinsätze «für lau»

Der bayerische Landesverband der Deutschen Polizeigewerkschaft hatte bereits vor Söders Aussage kritische Worte für Bayerns Vorgehen gefunden: «Man kann niemandem erklären, dass eine solche, von unserem obersten Gericht bestätigte Gebühr jetzt nur in Bremen erhoben werden soll», sagte Landeschef Jürgen Köhnlein. 

Köhnlein weiter: Auch in Bayern fänden solche sogenannten „Rotspiele“ statt. «Jeder Bürger – auch in Bayern – wird für Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung mit hohen Gebühren zur Kasse gebeten, aber die milliardenschwere DFL soll die Zusatzbelastung für die Polizei für lau bekommen.» Zugleich gäbe es bei der Polizei Sparvorgaben und ein Hinausschieben von notwendigen Investitionen in die Liegenschaften – etwa bei Schießanlagen. 

Finanzielle Belastungen für Vereine

Als Hochrisikospiele werden Partien bezeichnet, bei denen besonders mit Auseinandersetzungen zwischen den Fanlagern gerechnet wird. Die DFL hielt diese Regelung für verfassungswidrig und damit nichtig – und zog vor Gericht. 

In Bremen ging es nach Angaben der Stadt um Gebühren in Höhe von mehr als drei Millionen Euro, die der DFL bislang in Rechnung gestellt wurden. Ob andere Bundesländer dem Beispiel der Hansestadt folgen werden, wird sich erst noch zeigen. 

Sollte sich das Bremer Modell nach der Entscheidung der obersten deutschen Richterinnen und Richter auch in den anderen Bundesländern durchsetzen, kämen auf die Profivereine erhebliche finanzielle Mehrbelastungen zu. Die könnte vor allem unterklassige Clubs besonders hart treffen.

Quelle: dpa

 

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