Ein wegen der grundlosen Tötung eines fremden Hundes verurteilter Jäger geht gegen die Entscheidung des Landgerichts Bamberg vor. Der 78-Jährige habe Revision eingelegt, teilt ein Gerichtssprecher mit. Jetzt muss sich voraussichtlich das Bayerische Oberste Landesgericht mit dem Fall befassen.
Im November 2023 hatte schon das Amtsgericht Haßfurt den Jäger zu einer Strafe von 140 Tagessätzen a 40 Euro verurteilt – wegen Vergehens nach dem Tierschutzgesetz. Verteidigung und Staatsanwaltschaft gingen damals in Berufung. Letzte Woche hatte dann das Landgericht Bamberg den Mann zu einer achtmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verdonnert. Der Angeklagte soll den Hund im Juli 2022 auf einer Mainwiese bei Knetzgau in den Haßbergen entdeckt und aus seinem Auto heraus ohne Grund geschossen haben. Hinweise darauf, dass das wegen eines Hüftleidens mit Arthrose eingeschränkte Tier gewildert hatte, wie der Angeklagte behauptete, hatte das Gericht nicht gesehen. Und den Mann wegen quälerischer Misshandlung und Tötung von Wirbeltieren verurteilt.