Gesundheit

Krankenkassen: Wenig Widerspruch gegen E-Patientenakte

28. Oktober 2024 , 04:30 Uhr

Rund 75 Millionen gesetzlich Versicherte erhalten bald automatisch eine elektronische Patientenakte. Wer das nicht will, muss Widerspruch einlegen. Das tun bisher nur wenige.

Die bevorstehende flächendeckende Einführung der elektronischen Patientenakte stößt bisher kaum auf Widerstand bei den 75 Millionen gesetzlich Krankenversicherten. Wie eine Abfrage der Deutschen Presse-Agentur bei den größten deutschen Versicherern AOK, Techniker, Barmer und DAK mit insgesamt mehr als 50 Millionen Versicherten ergab, hat bisher nur ein geringer Anteil Widerspruch gegen das geplante automatische Anlegen einer E-Patientenakte eingelegt. 

Seit dem Sommer läuft eine Informationskampagne der Kassen. Alle Versicherten werden schriftlich auf die Einführung der E-Patientenakte (ePA) für alle im Januar und die Möglichkeit hingewiesen, gegen ihre Einrichtung Widerspruch einzulegen.

Widerspruch im «niedrigen einstelligen Prozentbereich»

Bis Ende September sei der Anteil der rund 27 Millionen AOK-Versicherten, die Widerspruch einlegten, mit einem Prozent sehr gering ausgefallen, teilte ein Sprecher des AOK-Bundesverbands mit. Eine Sprecherin der Techniker Krankenkasse (11,7 Millionen Versicherte) sagte, die Widerspruchsquote bei der TK liege bisher im niedrigen einstelligen Prozentbereich.

Die Barmer (8,6 Millionen Versicherte) hat nach eigenen Angaben mittlerweile fast 90 Prozent ihrer Versicherten angeschrieben. «Uns haben nur wenige Widersprüche erreicht», sagte ein Sprecher. Die Widerspruchsquote liege deutlich unter den von der Bundesregierung erwarteten 20 Prozent. Eine konkrete Zahl könne man erst zum Ende der Informationskampagne im Januar nennen.

Die DAK-Gesundheit meldet nach Anschreiben fast aller ihrer 5,5 Millionen Versicherten eine Widerspruchsquote von rund einem Prozent. «Diese geringe Quote bestätigt uns darin, dass unsere Versicherten sich gut informiert fühlen und die Vorteile der ePA für alle erkennen», sagte Franz-Helmut Gerhards, bei der DAK für die Digitalisierungsstrategie verantwortlich. 

GKV-Spitzenverband: Digitalisierung mehr als überfällig

Die Vorstandsvorsitzende des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen (GKV), Doris Pfeiffer, sprach mit Blick auf die Rückmeldungen der ersten Wochen der Informationskampagne von einem sehr guten Zwischenergebnis, «denn es zeigt, dass die Menschen Vertrauen in unser Gesundheitswesen haben». Die elektronische Patientenakte sei «eine große Chance, die Versorgung der Menschen nachhaltig zu verbessern», sagte sie. 

Testbetrieb ab 15. Januar 

Als wählbares Angebot, um das sich Versicherte selbst kümmern müssen, waren E-Akten bereits 2021 eingeführt worden. Sie werden bisher aber kaum verwendet. Nun wird das Prinzip nach einem Gesetz der Ampel-Koalition umgekehrt: Ab dem 15. Januar sind die Kassen verpflichtet, für alle gesetzlich Versicherten eine E-Akte bereitzustellen, außer für die, die dem zuvor widersprochen haben. Ab Mitte Januar soll es dann zunächst in zwei Modellregionen (Franken und Hamburg) Tests im Praxisbetrieb geben, ab Anfang März ist laut Gesundheitsministerium die deutschlandweite Nutzung der E-Patientenakte vorgesehen. Von Datenschützern wird die Widerspruchslösung kritisiert.

Befunde, Medikamente, Laborwerte per App immer abrufbar

Die Akte soll ein digitaler Speicher etwa für Angaben zu Medikamenten, für Befunde und Laborwerte sein und Patienten ein Leben lang begleiten. Die Versicherten können selbst Dokumente dort einfügen, Ärzte müssen Daten aus aktuellen Behandlungen einstellen. Die sich so langsam füllende E-Akte soll künftig etwa bei einem Arztwechsel oder Umzug helfen oder auch in Notfällen, wenn Mediziner dadurch schneller Informationen zur Krankengeschichte oder zum Medikamentenplan eines Patienten bekommen.

Die Versicherten haben über eine App ihrer Krankenkasse Zugriff auf die E-Akte und steuern dort, welche Dokumente einsehbar sind. Sie können nach Angaben von Gesundheitsministerium und Krankenkassen Dokumente sperren und auch wieder löschen oder auch die ganze Akte später wieder löschen lassen.

Quelle: dpa

 

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