Die Zuständigkeit des Landgerichts Bamberg wird erweitert: Künftig beschäftigten sich die Richterinnen und Richter dort mit allen bayerischen Cybercrime-Fällen, die von der Zentralstelle Cybercrime Bayern angeklagt werden. Anders als bislang schließe das auch Verfahren mit ein, die zugleich Wirtschaftsstrafsachen seien, teilte ein Gerichtssprecher mit.
Hintergrund ist eine Änderung der gerichtlichen Zuständigkeitsverordnung der Justiz, die zum 1. Oktober in Kraft trat. Um die erweiterten Aufgaben bewältigen zu können, wurde am Landgericht Bamberg eine fünfte Strafkammer eingerichtet. Diese wird sich den Angaben zufolge vor allem den Wirtschaftsstrafsachen im Bereich Cybercrime widmen.
Bereits jetzt gibt es in Bamberg eine vierte Strafkammer, die alle von der Zentralstelle Cybercrime angeklagten Fälle verhandelt. Nun gibt es zwei spezialisierte Strafkammern am Landgericht, die sich mit allen Strafverfahren auseinandersetzen, bei denen das Internet zur Tatbegehung genutzt wurde. Darunter fallen etwa der Betrug mit sogenannten Fake-Shops oder auf Trading-Plattformen im Internet.
Damit hat nun die Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) wie auch das für deren Verfahren zuständige Gericht seinen Sitz in Bamberg. Die Zentralstelle bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg besteht seit 2015. Sie ist für alle herausgehobenen Ermittlungsverfahren im Bereich der Cyberkriminalität