Für Vögel, Hasen und Igel sowie einige Pflanzen sind Hecken und Feldgehölze ein wichtiger Lebensraum. Das Landratsamt Forchheim gibt deshalb aktuell Tipps zur Heckenpflege.
Laut dem Bayerischen Naturschutzgesetz dürfen wir Bäume, Büsche und Hecken nur zwischen Oktober und Ende Februar schneiden – und bei Hecken nur das Notwendigste. Heißt; wenn die Hecke beispielsweise droht, kahl zu werden, darf das alte Holz behutsam rausgeschnitten werden. Beim Heckenschneiden sollten die Werkzeuge scharf sein. Mindestens 30 cm über dem Boden müssen stehen bleiben. So kann die Hecke schnell wieder austrieben. Wichtig ist zu beachten, wenn Tiere in der Hecke ihr Nest haben und es nutzen, darf nichts gemacht werden.
Weitere Informationen erhalten gibt’s auf der Homepage www.lra-fo.de/naturschutz sowie von den dort unter der Rubrik ‘Hecken und Feldgehölze‘ genannten Ansprechpartnern.