Finanzpaket

Merz erwartet Ja aus Bayern zu Grundgesetzänderung

16. März 2025 , 09:59 Uhr

Die Grundgesetzänderungen zum Finanzpaket müssen auch durch den Bundesrat. Die Mehrheit dort ist nicht sicher, auf die Regierung von CSU-Chef Söder könnte es entscheidend ankommen.

CDU-Fraktionschef Friedrich Merz geht davon aus, dass Bayern bei der Bundesrats-Abstimmung über Grundgesetzänderungen für das Finanzpaket zustimmt. «Ich bin sehr zuversichtlich, dass auch in Bayern alle Beteiligten um ihre Verantwortung wissen», sagte Merz der «Bild am Sonntag».

Im Ringen um die Positionierung der bayerischen Staatsregierung zum milliardenschweren Finanzpaket für Verteidigung und Infrastruktur gibt es am Montag eine Sondersitzung des Koalitionsausschusses von CSU und Freien Wählern. Das war am Freitag in Koalitionskreisen bestätigt worden. 

Das soll durch die Grundgesetzänderung geregelt werden

Nach der Einigung von Union, SPD und Grünen soll das Grundgesetz an mehreren Stellen geändert werden, um drei Dinge zu regeln: Ausgaben für Verteidigung und Sicherheit sollen nur noch bis zu einer Grenze von einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) – also etwa 44 Milliarden Euro – unter die Schuldenbremse fallen. Außerdem sollen die Länder mehr Spielraum für eigene Verschuldung bekommen: Zusammen sollen sie künftig Kredite in Höhe von 0,35 Prozent des BIP aufnehmen dürfen. Schließlich soll im Grundgesetz ein Sondervermögen für Investitionen in Infrastruktur und Klimaneutralität verankert werden, das von der Schuldenbremse ausgenommen und mit 500 Milliarden Euro aus Krediten gefüttert werden soll.

Stimmen in der Länderkammer gesucht

In Bundestag und Bundesrat sind Zweidrittelmehrheiten für die Änderung des Grundgesetzes nötig. Der Bundestag entscheidet am Dienstag, die Länderkammer kommt am Freitag zusammen. Dort wären dann 46 der 69 Stimmen notwendig. Landesregierungen, an denen nur CDU/CSU, SPD und Grüne beteiligt sind, kommen lediglich auf 41 Stimmen. Bayern hat sechs Stimmen, die Freien Wähler zeigten sich aber zuletzt skeptisch. 

Offen ist auch, wie sich Landesregierungen mit Beteiligung von FDP, Linken und BSW entscheiden. Bei Nichteinigung einer Landeskoalition ist eine Enthaltung im Bundesrat üblich. Die FDP ist in Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz beteiligt, beide Länder haben je vier Stimmen im Bundesrat.

Das BSW regiert in Thüringen (vier Stimmen) und Brandenburg (vier Stimmen) mit. Der dortige Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) forderte im «Handelsblatt» den Koalitionspartner BSW zur Zustimmung auf. Die Linke ist in Bremen und Mecklenburg-Vorpommern (je 3 Stimmen im Bundesrat) an den Landesregierungen beteiligt. Die Bremer Wirtschaftssenatorin Kristina Vogt von der Linken verlangte im Deutschlandfunk einen höheren Anteil für die Länder am Infrastruktur-Sondervermögen.

Quelle: dpa

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