Im Prozess gegen einen 18-Jährigen wegen Mordes an einer Blumenverkäuferin in Lichtenfels wird heute vor dem Landgericht Coburg das Urteil verkündet. Die Staatsanwaltschaft fordert für den Angeklagten die Höchststrafe von zehn Jahren Jugendhaft. Die Anklage ist überzeugt, dass der 18-Jährige nicht in Panik auf die Blumenverkäuferin eingestochen habe. Er habe sie gezielt umgebracht. Der Verteidiger sagt, sein Mandant habe Beatrix G. nicht töten wollen – sondern hatte es auf die Tageseinnahmen abgesehen. Zudem bereue er die Tat zutiefst. Deshalb sei die höchstmögliche Jugendstrafe von zehn Jahren nicht angemessen.