Im Prozess um die tödlichen Schüsse eines 29-Jährigen in Nürnberg hat die Verteidigung vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth – kurz vor Urteilsverkündung – die Mitglieder der Strafkammer als befangen abgelehnt. Die Staatsanwaltschaft wies den Befangenheitsantrag als unbegründet zurück. Entscheiden müssen nun weitere Richter, die nicht dem eigentlichen Verfahren angehören. Die Verhandlung soll am kommenden Donnerstag fortgesetzt werden. Der 29-Jährige soll im Oktober 2022 nach einem Streit auf zwei Männer geschossen und einen von ihnen getötet haben.