Nach außen hin regungslos hat Roland K. das Urteil gestern am Landgericht Bayreuth aufgenommen. Er soll für 12 Jahre ins Gefängnis wegen Mordes durch Unterlassen in Tatmehrheit mit gefährlicher Körperverletzung. Das Gericht sah das nach den Aussagen mehrerer Zeugen und Gutachter als erwiesen an.
Für Verteidiger Frank Stübinger ist die Strafe zu hoch. Er geht in Revision, will dass der Bundesgerichtshof das urteil gegen Roland K. prüft.
„Ich hatte eher das Gefühl, dass die beiden eingeführten Gutachten schon mehrere Deutungsmöglichkeiten gegeben haben und auch die Zeugenaussagen waren nicht so eindeutig wie die Feststellungen des Gerichts.“
In der Urteilsbegründung erklärte der Richter, dass Roland K. dem schwerverletzten Heiko F. nicht geholfen habe. Statt einen Notruf abzusetzen, habe Roland K. die Anweisung gegeben, Heiko F. „wegzuschaffen“. Der Tod von Heiko F. hätte dadurch nach all den Schlägen nicht verhindert, aber verzögert werden können, so der Richter.
Für die Revision haben die Parteien ist eine Woche Zeit, wenn die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt.