Nachhaltig vererben – bedrohte Tierarten und Lebensräume schützen

24. November 2023 , 08:00 Uhr

Früher oder später sollte sich jeder mal fragen: Was bleibt eigentlich von mir, wenn ich mal nicht mehr bin? Denn, was viele nicht wissen: Ohne ein Testament tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Wer aber selbst bestimmen möchte, was mit seinem Hab und Gut übers Leben hinaus passiert – und einen Teil des Erbes zum Beispiel spenden möchte – sollte das zu Lebzeiten in einem rechtsgültigen Testament festhalten

Die Natur ist unsere Lebensgrundlage

Viele Menschen möchten über das eigene Leben hinaus Gutes bewirken und eigene Werte weitergeben. Eine Möglichkeit ist es zum Beispiel, seinen Nachlass nachhaltig zu vererben, weiß Ralf Weelink, Ansprechpartner für Testament und Engagement bei der Heinz Sielmann Stiftung: „Die Natur ist unsere Lebensgrundlage, und wer diese schützen möchte und wem eine intakte Umwelt am Herzen liegt, der kann uns, die Heinz Sielmann Stiftung, in seinem Testament bedenken. Zuwen­dungen aus diesen Testamenten helfen uns, große und wertvolle Lebens­räume zu kaufen und zu bewahren und dann auch dem Verlust der Arten­vielfalt ent­ge­gen­zuwirken.“

Heinz Sielmann Stiftung möchte Wissenslücken schließen

So wichtig das Thema Testament auch ist – auseinandersetzen mag man sich damit nicht so gerne. Diese Hemmnisse und Wissenslücken, möchte die Heinz Sielmann Stiftung gerne auflösen, weil die Natur jede Unterstützung gebrauchen kann. „Grundsätzlich wichtig ist für die einfachste Form zum Beispiel, dass das Testament persönlich von Hand geschrieben und unterschrieben sein muss. Es sollte auch eine Überschrift wie ‚Mein Testament‘ haben und mit Ort und Datum versehen sein. Der Ort der Hinterlegung sollte bedacht werden. Hierbei ist das zuständige Amtsgericht der sichere Weg“, erklärt Ralf Weelink.

Was ist der Unterschied zwischen „vererben“ und „vermachen“?

Es gibt übrigens einen Unterschied zwischen „vererben“ und „vermachen“: Bei Letzterem entstehen dem Vermächtnis­nehmer – im Unterschied zum Allein-­ oder Miterben – keine Pflichten am Nachlass. Ralf Weelink: „Man kann im Testament sowohl für den Erben als auch für einen Vermächtnisnehmer bestimmen, dass es einem ausgewählten Projekt oder einer bestimmten Tier- oder Pflanzenart zugutekommen soll. Das Erbe wirkt damit weit in die Zukunft und weist auf ein besonderes Engagement für die Natur hin.“

Ein Beitrag erstellt in Zusammenarbeit mit der Heinz Sielmann Stiftung

Weiterführende Informationen

Weitere Infos, einen direkten Kontakt und einen kostenlosen Ratgeber für zuhause bekommen Sie übrigens unter der Rufnummer 05527 914 419 finden Sie unter www.sielmann-stiftung.de

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