Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) ruft Beschäftigte in der Branche kurz vorm großen Fest zum „Weihnachtsgeld-Check“ auf. „Es gibt immer wieder Chefs, die die Sonderzahlung zum Jahresende gern mal ‚vergessen‘, obwohl das Weihnachtsgeld im Tarif- oder Arbeitsvertrag schwarz auf weiß zugesichert ist“, so der NGG-Landesbezirksvorsitzende Mustafa Öz. Vor allem Azubis und Mini-Jobber gehen demnach oft leer aus. Die haben aber auch Anspruch darauf, wenn der Betrieb Weihnachtsgeld zahlt. Insbesondere verweist die Gewerkschaft in der Region Bamberg-Forchheim auf die Beschäftigten in den Bäckereien. In Betrieben in der Bäcker-Innung hätten alle Beschäftigten Anspruch auf Weihnachtsgeld. Grundsätzlich ist das keine gesetzliche Pflicht – aber die meisten Betriebe mit Tarifvertrag zahlen es.