Ferienjobs sind bei vielen Schülern beliebt; kann doch so das Taschengeld ein wenig aufgebessert werden. Allerdings müssen Schüler, Eltern und auch Arbeitgeber in der Region Bamberg-Forchheim hier einiges beachten. Darauf weist der Deutsche Gewerkschaftsbund jugend aktuell hin. Tobias Wacker aus der Radio Bamberg Nachrichtenredaktion, was muss denn beachtet werden?
„Wer einen Ferienjob annimmt, sollte einen Vertrag bekommen. Dieser muss vorher abgeschlossen werden und ganz klar Aufgaben, Arbeitszeiten und die Bezahlung regeln. Bestimmte Arbeiten dürfen unter 18jährige gar nicht ausführen. Wer jünger als 14 Jahre alt ist, darf max. 2 Stunden am Tag zwischen 8 und 18 Uhr arbeiten. Außerdem müssen gerade bei Minderjährigen die Pausenzeiten eingehalten werden. Zudem gilt der Mindestlohn auch für Ferienjobber, so der DGB weiter.“
Sollte es Probleme mit dem Ferienjob und dem Arbeitgeber geben, hilft der DGB gerne weiter, heißt es abschließend.
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