Der Landkreis Bamberg sammelt auch in diesem Sommer wieder „gefährliche Abfälle“ aus den Haushalten ein. Die erste Sammlung läuft heute, die zweite nächsten Samstag. Gesammelt wird an insgesamt 7 verschiedenen Stellen im Landkreis. Das teilt das Landratsamt Bamberg aktuell mit. Konkret geht es um Abfälle, die nicht über die Restmülltonne entsorgt werden dürfen. Dazu gehören beispielsweise Behälter, Flaschen oder Tuben mit den orangen Gefahrstoffsymbolen „ätzend“, „gesundheitsschädlich“, „reizend“, „leichtentzündlich“, „giftig“ bzw. „sehr giftig“. Auch Holzschutzmittel, Feuerlöscher und Batterien können abgegeben werden. Mehr Infos dazu gibt’s bei uns im Netz unter radio-bamberg.de
Fürs Netz:
Sammeltermine für „gefährliche Abfälle“
Samstag, 6. Juli 2024
- Hallstadt (Parkplatz beim Sportheim des SVH) 8:30-10:00 Uhr
- Breitengüßbach (Parkplatz am Tennisheim, Schulstraße) 10:15-11:45 Uhr
- Scheßlitz (Parkplatz „Schulsportanlage“, Peulendorfer Straße) 12:15-13:45 Uhr
- Memmelsdorf (gemeindlicher Bauhof, Bahnhofstraße) 14:00-15:30 Uhr
Samstag, 13. Juli 2024
- Burgebrach (Parkplatz neben der Steigerwaldhalle) 8:30-10:00 Uhr
- Stegaurach (gemeindlicher Bauhof, Hartlandener Straße) 10:30-12:00 Uhr
- Hirschaid (Leimhüll 33, gemeindlicher Bauhof) 12:30-14:30 Uhr
Folgende Abfälle können abgegeben werden:
- Pflanzenschutz und Schädlingsbekämpfungsmittel z. B. Herbizide, Fungizide, Insektizide, Ratten- und Mäusegift
- Lösemittelhaltige Abfälle z. B. Benzin, Lack, Nitroverdünner, Fleck- und Rostentferner, Pinselreiniger, Kleber, Bremsflüssigkeit, Spiritus usw.
- Energiesparlampen (jedoch keine Leuchtstoffröhren; diese bitte zum Wertstoffhof!)
- Holzschutzmittel
- Batterien aller Art (z. B. Autobatterien, Akkus, Knopfzellen)
- Chemikalien – z. B. Säuren, Laugen, Salze, Beizen, Chemikalien aus dem Hobbybereich (Fotochemie, Chemielaborkästen usw.)
- Haushaltsreiniger und Wasch- bzw. Pflegemittel – z. B. Abfluss- u. WC-Reiniger, Silbertauchbäder, Desinfektionsmittel, Reinigungsmittel mit Gefahrensymbol, Autopflegemittel (Rostumwandler, Entfroster usw.), nicht vollständig entleerte Spraydosen
- Quecksilberhaltige Abfälle – z. B. alte Thermometer, quecksilberhaltige Schalter
- Feuerlöscher
- Gebinde mit den Gefahrstoffsymbolen „ätzend“, „gesundheitsschädlich“, „reizend“, „leichtentzündlich“, „giftig“ bzw. „sehr giftig“:
Nicht angenommen werden dagegen u. a. Altöl (Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöl), Ölfilter, asbesthaltige Abfälle, Altreifen und Druckgasflaschen.