Migration

Sieben Tote bei Schleusung - Angeklagter räumt Fahrt ein

08. Oktober 2024 , 11:08 Uhr

Auf der Flucht vor der Polizei verunglückt ein Schleuserfahrzeug. Sieben Migranten sterben. Der mutmaßliche Schleuser ist wegen Mordes angeklagt. Zum Prozessauftakt lässt er eine Erklärung abgeben.

Zum Auftakt des Prozesses um eine Schleuserfahrt mit sieben getöteten Migranten hat der Angeklagte die Vorwürfe weitgehend eingeräumt. Er habe nicht gewollt, dass jemand zu Schaden komme, geschweige denn getötet werde, lässt der 25-Jährige über seinen Anwalt vor dem Landgericht Traunstein erklären. 

Der im syrischen Damaskus geborene Mann, der zuletzt in Österreich lebte, soll im Oktober vergangenen Jahres mit 22 Migranten aus der Türkei und aus Syrien in einem Kleinbus auf dem Weg von Österreich nach Bayern gewesen sein. 

Auf der Flucht krachte der Wagen mit Tempo 150 in die Leitplanken. Der Wagen überschlug sich und blieb auf dem Dach liegen – sieben der Migranten starben, darunter ein sechsjähriges Kind.

Die Anklage wirft dem 25-jährigen Mann neben dem Einschleusen von Ausländern und anderen Tatbeständen siebenfachen Mord und 15-fachten versuchten Mord vor. 

Mit Tempo 180 auf der Flucht  

Der Angeklagte habe billigend in Kauf genommen, dass die ungesicherten Insassen im Falle eines Unfalls lebensgefährliche Verletzungen erleiden könnten, sagte Staatsanwalt Markus Andrä. 

Der Ankläger schilderte eine halsbrecherische Verfolgungsfahrt. Nach dem Grenzübertritt bei Burghausen war demnach in jener Oktobernacht vor einem Jahr eine zivile Streife aufmerksam geworden und hatte den Fahrer zum Anhalten aufgefordert. 

Dieser habe, so die Staatsanwaltschaft, stattdessen beschleunigt und sei mit 180 Stundenkilometern über die Autobahn Richtung München gerast. An der Ausfahrt Waldkraiburg verlor er die Kontrolle über den Wagen. 

Die Anklage erstreckt sich auch auf drei weitere Fahrten, bei denen der 25-Jährige insgesamt 46 Menschen unter für sie lebensgefährlichen Bedingungen nach Bayern gebracht haben soll. Für den Prozess sind sechs Verhandlungstage bis zum 5. November angesetzt.

Die drei mutmaßlichen Scoutfahrer sind gesondert wegen Einschleusens mit Todesfolge angeklagt. Gegen sie soll ab 23. Oktober in Traunstein verhandelt werden.

 

 

Quelle: dpa

 

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