Im Prozess um drei Allgäuer Landwirte vor dem Landgericht Memmingen setzen die Verteidiger auf einen Freispruch. Sie sähen keine Verstöße gegen das Tierschutzgesetz, wegen derer der Vater und seine beiden Söhne angeklagt sind, erklärten sie und reichten am ersten Prozesstag zahlreiche neue Beweisanträge ein.
Begonnen hatte der Prozess mit stundenlanger Verzögerung, für die ein ungeplantes Gespräch im Vorfeld der Verhandlung der Grund war. Die darin von der Verteidigung angestrebte Einstellung des Verfahrens wurde jedoch von der Staatsanwaltschaft abgelehnt.
Die Staatsanwaltschaft hält damit an ihrer Anklage fest und wirft dem 69-jährigen Seniorchef sowie dessen 40- und 38-jährigen Söhnen vor, 32 Rinder vernachlässigt und dadurch teils schreckliches Leid verursacht zu haben. Weil sie sich das Geld für den Tierarzt haben sparen wollen, sollen sie keinen Tierarzt zu kranken und verletzten Tieren gerufen haben.
Die teils abgemagerten Tiere im Milchviehbetrieb hätten fußballgroße Schwellungen, aufgekrümmte Rücken oder eitrige und offene Wunden erdulden müssen. Mehr als 20 von ihnen mussten nach der Untersuchung durch Amtstierärzte getötet werden, einzelne verendeten.
Wie sie in Erklärungen verlauten ließen, will die Verteidigung nun aber belegen, dass die Tiere entweder von einem Tierarzt behandelt worden sind, oder nicht behandlungsbedürftig waren. Ein Sachverständiger, den die Verteidiger geladen haben, soll das bestätigen.
Die beiden Söhne sind laut Verteidigung außerdem nicht zu belangen. Sie seien nicht in die Führung des Unternehmens eingebunden gewesen. Auch die Angeklagten selbst planen, sich an einem späteren Prozesstag noch zu äußern.
Der Seniorchef des Milchviehbetriebes tat das bereits zuvor: Der Prozess gegen die drei Beschuldigten hatte schon einmal begonnen, war aber terminlichen Gründen ausgesetzt worden. Zu diesem Zeitpunkt wies der 69-Jährige die Anschuldigungen zurück und erklärte, dass regelmäßig Veterinäre im Stall gewesen seien. «Ich denke, wir machen sehr viel für unsere Tiere», hatte er damals vor Gericht gesagt.
Der Fall ist dem Allgäuer Tierschutzskandal zuzuordnen. Er nahm 2019 in Bad Grönenbach im Unterallgäu, wo auch der Hof der Beschuldigten liegt, seinen Anfang. Eine Tierschutzorganisation hatte 2019 ein Video veröffentlicht, das Tierquälerei aus einem Großbetrieb zeigen sollte. In der Folge ermittelten die Behörden gegen Verantwortliche mehrerer Höfe, von denen einige bereits verurteilt worden sind.
Für den aktuellen Prozess sind derzeit 19 weitere Verhandlungstage geplant. Ein Urteil könnte demnach Ende Februar fallen.
Quelle: dpa