Weil eine frühere amtliche Tierärztin den Schlachthof in Aschaffenburg vor unangekündigten Kontrollen gewarnt hat, ist sie zu einer Bewährungsstrafe von elf Monaten verurteilt worden. Die 51-Jährige habe sich der Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht schuldig gemacht, urteilte das Landgericht Aschaffenburg einer Gerichtssprecherin zufolge. Das Verfahren gegen eine frühere Kollegin der Tierärztin und den Inhaber eines Zerlegebetriebs sei gegen Geldauflagen in Höhe von 2.000 sowie 300 Euro eingestellt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Hauptangeklagte hatte zum Prozessauftakt am Dienstag gestanden, den Schlachthof und die anhängigen Zerlegebetriebe auf dem Gelände über die anstehenden Kontrollen informiert zu haben, weil sie bei möglichen Mängeln berufliche Konsequenzen befürchtet hatte. Sie habe gewusst, dass sie zur Geheimhaltung verpflichtet gewesen sei, ließ sie über ihren Verteidiger mitteilen. Laut Anklage hatten die 51-Jährige und ihre 28 Jahre alte Kollegin den Betrieb per Handynachricht gewarnt. Der Inhaber eines Zerlegebetriebs war wegen Beihilfe angeklagt.
Ausgangspunkt des Prozesses waren Aufnahmen der Tierschutzorganisation «Soko Tierschutz». Diese im Sommer 2023 veröffentlichen Bilder und Videos zeigen, wie Beschäftigte – angeblich im Schlachthof Aschaffenburg – Schweine und Rinder mit Elektroschockern traktieren und offensichtlich noch lebende Tiere auseinandernehmen.
Die Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen hatte danach den Schlachtbetrieb in der Stadt am Untermain unweit der Landesgrenze zu Hessen zeitweise untersagt. Die Stadt, Eigentümerin des Geländes und des Gebäudes, kündigte den Pachtvertrag mit dem Schlachthof. Derzeit läuft dazu ein Zivilverfahren. Die Staatsanwaltschaft nahm umfangreiche Ermittlungen unter anderem wegen quälerischer Tiermisshandlung auf. Das Verfahren gegen die Tierärztinnen war das erste Strafverfahren in dem Komplex.
Quelle: dpa