Zehn Jahre Gefängnis unter anderem wegen Vergewaltigung. Das fordert die Staatsanwaltschaft für den Angeklagten im Prozess um ein totes Mädchen in einem Kinderheim in Wunsiedel am Landgericht Hof. Die Verteidigung plädierte auf sechs Jahre. Gerichtssprecher Matthias Kreß: „Der Verteidiger des Angeklagten betont in seinem Plädoyer, dass der Angeklagte mit der Tötung des Mädchens nichts zu tun habe. Es gebe hierfür keine objektiven Beweismittel. Zudem sei auch die Aussage des zwölfjährigen Nebenklägers dahingehend nicht belastbar.“ Der Junge soll das Mädchen erdrosselt haben, beschuldigt den Angeklagten aber ihn zu der Tat angestiftet haben. Der 26 Jahre alte Mann soll in das Kinderheim in Wunsiedel eingestiegen und dabei auf den Jungen getroffen sein. Auch die Staatsanwaltschaft betonte in ihrem Plädoyer, dass die Aussage des Jungen nicht als Beweis ausreicht. Das Urteil ist für den 20. März geplant.