Nach dem Ausbruch der Geflügelpest in einem Mastbetrieb im Landkreis Ansbach beginnt das Veterinäramt nun mit Reihenuntersuchungen in anderen Geflügelbetrieben. Dabei werden in der sogenannten Schutzzone rund um den in Lehrberg ansässigen Ausbruchsbetrieb Halter von Hausgeflügel wie Hühner, Enten, Puten oder Gänse von Mitarbeitern stichprobenmäßig aufgesucht, wie das Landratsamt mitteilte.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden vor allem bei Wassergeflügel unter anderem Tupferproben aus dem Rachen nehmen. «Mit diesen sehr aufwendigen Reihenuntersuchungen finden wir heraus, ob bereits eine weitere Verbreitung stattgefunden hat», erklärt Veterinäramts-Leiter Ralf Zechmeister. Nach Einschätzung der Behörde ist die Geflügelpest im Landkreis inzwischen in der heimischen Vogelpopulation endemisch und nicht mehr an das Zugverhalten der Wildvögel gebunden.
Nach dem Ausbruch hatte das Landratsamt in einem Drei-Kilometer-Radius um den Lehrberger Betrieb eine Schutzzone eingerichtet, in der unter anderem lebendes Geflügel, Eier und Geflügelfleischprodukte nicht von einem Betrieb in einen anderen gebracht werden dürfen. Darüber hinaus gelten dort strenge Vorschriften zur Desinfektion von Fahrzeugen und Maschinen, die in der Geflügelhaltung eingesetzt werden.
Wie auch in der Überwachungszone mit einem zehn Kilometer Radius gilt eine Aufstallpflicht mindestens für den Zeitraum von 30 Tagen nach Desinfektion des Ausbruchsbetriebes. Da die Desinfektionsarbeiten dort derzeit noch nicht abgeschlossen seien, könne der Endpunkt der Aufstallpflicht mit Anfang Februar 2025 aktuell nur grob abgeschätzt werden, betonte das Landratsamt.
Der Mastbetrieb in Lehrberg war kurz vor Weihnachten gesperrt worden, nachdem der Verdacht von Geflügelpest aufgekommen war. Der Verdacht bestätigte sich anschließend. 17.000 Mastputen wurden getötet. Weitere Fälle seien bisher nicht bekanntgeworden, teilte das Landratsamt auf Nachfrage mit.
Die Geflügelpest oder Vogelgrippe genannte Aviäre Influenca ist eine Infektionskrankheit, die vor allem bei Wasservögeln und anderen Vögeln vorkommt. Das hochansteckende Virus kann von Wildvögeln auf Zuchttiere übertragen werden. Infiziertes Geflügel stirbt meist an der Krankheit.
Arbeiter in Geflügelbetrieben können in seltenen Fällen ebenfalls angesteckt werden, doch in Europa sind laut dem Gesundheitsministerium solche Erkrankungen noch nicht nachgewiesen worden. Das Virus wird nicht durch Lebensmittel verbreitet.
Dennoch bat das Landratsamt, tot aufgefundene Wildvögel nicht anzufassen oder zu bewegen, sondern entsprechende Funde dem Veterinäramt, der jeweiligen Gemeinde oder der Polizei zu melden.
Quelle: dpa