Das Landgericht Hof hat die Schmerzensgeldklage von Peggys Mutter abgewiesen. Es gebe keine ausreichenden Beweise dafür, dass der Beklagte Manuel S. die Leiche des Mädchens wirklich im Wald vergraben habe. 2018 hat er die Tat zwar gestanden, die Aussage aber später widerrufen. Es gebe Widersprüche zwischen seiner Aussage und den tatsächlichen Feststellungen, so das Gericht in der Begründung. Mit Blick auf die Schmerzensgeldforderung heißt das: Die Klägerin habe keinen Anspruch auf die geforderten 75.000 Euro. Peggys Mutter Susanne Knobloch hat das Geld von Manuel S. eingefordert, da sie jahrelang in Unwissenheit gelebt hatte und schwere psychische Probleme davongetragen hatte.