Ein Hassbrief hat Ende letzten Jahres die Liberale Jüdische Gemeinde Bamberg erreicht. Jetzt haben Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft Bamberg einen 52-jährigen Tatverdächtigen im Saarland ermittelt. Die Hassbotschaft wurde anonym per E-Mail verschickt. Bei einer Wohnungsdurchsuchung konnten Ermittler entsprechende Beweismittel sicherstellen. Wie die bisherigen Ermittlungen ergaben, soll er außerdem seine Wut-E-Mails an jüdische Gemeinden und Einrichtungen in ganz Deutschland verschickt haben. Jetzt muss er sich wegen dieser Taten strafrechtlich verantworten.
Wutreden gegen Liberale Jüdische Gemeinde – Ermittler entlarven Tatverdächtigen
BAMBERG / SAARBRÜCKEN. Gegen Ende des vergangenen Jahres ließ sich ein zunächst anonymer Verfasser zu einem Hassbrief gegen die Liberale Jüdische Gemeinde hinreißen. Kripo und Staatsanwaltschaft Bamberg ermittelten jetzt den Tatverdächtigen im Saarland.
Im November 2023 hatte es ein zunächst Unbekannter auf die Liberale Jüdische Gemeinde Bamberg abgesehen. In einer Wutrede per E-Mail brachte er seine Miss- beziehungsweise Nichtachtung gegenüber der Gemeinde zum Ausdruck. Anonym schickte er die Nachricht mit beleidigenden Inhalten an den Mail-Account der Glaubensgemeinschaft. Diese erstattete daraufhin Anzeige. Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft Bamberg leiteten sofort gemeinsame Ermittlungen ein. Die IT-Spezialisten der Bamberger Kripo waren erfolgreich und entlarvten jetzt die tatverdächtige Person, die hinter den Beleidigungen stand. Es handelte sich um einen 52-jährigen deutschen Staatsangehörigen aus dem Saarland. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bamberg erging ein Durchsuchungsbeschluss für dessen Wohnung in Saarbrücken. Dort konnten schließlich die nötigen Beweismittel gesichert werden.
Wie die bisherigen Ermittlungen ergaben, soll der 52-jährige Saarländer nicht nur für die Beleidigungen gegen die Liberale Jüdische Gemeinde Bamberg verantwortlich sein. Er steht im Verdacht, seine Wutreden per E-Mail an jüdische Gemeinden und Einrichtungen über das gesamte Bundesgebiet verteilt zu haben und muss sich nun auch wegen dieser Taten strafrechtlich verantworten.