Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München hat Klagen gegen den Ausbau des Frankenschnellwegs in Nürnberg abgewiesen. Die Revision wurde nicht zugelassen, wie ein Gerichtssprecher sagte. Es sei aber Beschwerde gegen die Nichtzulassung möglich.
Um den kreuzungsfreien Ausbau des staugeplagten innerstädtischen Verlaufs der Autobahn 73 besteht in Nürnberg seit vielen Jahren ein Disput. Der Streckenabschnitt ist zudem sanierungsbedürftig. Die Klagen richteten sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Freistaats. Geklagt hatten der Bund Naturschutz (BN) und ein Anwohner aus Nürnberg.
Die Stadt veranschlagte zuletzt rund 700 Millionen Euro für das Projekt. Ein Teil des Frankenschnellwegs soll damit um eine Fahrbahn erweitert werden. Zudem sollen Lärmschutzwände gebaut und der Verkehr in einen rund zwei Kilometer langen Tunnel verlegt werden. Die Kläger hatten unter anderem zu hohe Kosten bemängelt und angebracht, der Ausbau würde zu noch mehr Verkehr und schlechterer Luft in Nürnberg führen.