Wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in elf Fällen muss ein 67-jähriger Mann für viereinhalb Jahre in Haft. Die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Coburg hat dieses Urteil gefällt. Der Mann hatte immer wieder Geschlechtsverkehr mit einem zwölfjährigen Mädchen aus der Nachbarschaft. Weil das Mädchen das Geschehen auch einmal gefilmt hatte, ging es vor Gericht auch um kinderpornografische Inhalte. Verhandelt wurde zum Teil unter Ausschluss der Öffentlichkeit.