Sechs verschiedene Steuersätze sind möglich, wenn es um den Christbaumkauf geht. Dabei können zwischen 0 und 19 Prozent Umsatzsteuer fällig werden. Die IHK für Oberfranken fordert steuerliche Vereinfachungen – nicht nur für Weihnachtsbäume. Die Kammer erklärt, für künstliche Weihnachtsbäume gelte ein Steuersatz von 19 Prozent. Stammt der Baum hingegen aus einer Weihnachtsbaumzucht und wird von einem Landwirt, der sich für die Pauschalierung der Vorsteuer entschieden hat, aus einer Sonderkultur verkauft, wird ein Steuersatz von 9 Prozent fällig. Das Fazit der IHK Bayreuth, dieses Beispiel zeigt mehr als deutlich, dass unsere Unternehmen nichts mehr brauchen als bürokratische Entlastungen.