Urteil am Landgericht Bayreuth: Roland K. zu 12 Jahren Haft verurteilt

Das Ganze wegen Mordes in Tatmehrheit mit gefährlicher Körperverletzung.
„Roland K. nahm das Urteil regungslos auf. Der Richter hat nochmal detailliert die Tatnacht beschrieben und in seiner Begründung sagt er, dass der Tod von Heiko F. nach all den Schlägen nicht mehr hätte verhindert werden können. Er [Roland K.] aber mit dem Absetzen des Notrufs den Tod mindestens um ein bis zwei Tage hinausgezögert hätte. Damit hätte sich seine Tochter nochmal lebend von ihrem Vater verabschieden können, sagte der Richter.“
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Anwalt von Roland K. hat angekündigt, in Berufung gehen zu wollen.