Besondere Regelungen in der Kar- und Osterwoche

 — © Symbolbild/lassedesignen/stock.adobe.com
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Am langen Osterwochenende stehen auch wieder „Stille Feiertage“ an. Dafür gibt es besondere Regeln, so das Landratsamt Bamberg aktuell. So sind von Gründonnerstag, bis Karsamstag keine Tanzveranstaltungen in Bayern erlaubt. Auch müssen Spielhallen und andere Unterhaltungsunternehmen geschlossen bleiben. In Gaststätten müssen Geldspielgeräte ausgeschaltet bleiben, auch Musik im Wirtshaus ist nicht erlaubt. Sportveranstaltungen sind nur am Karfreitag untersagt. In Bayern gibt es insgesamt neun stille Feiertage.

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